Fußballtrainer wegen Verletzung der Aufsichtspflicht vor Gericht

Amtsgericht verurteilt zwei Fußballtrainer wegen fahrlässiger Tötung

Die Trainer haben die Kinder am Ufer alleine gelassen, ohne weitere Aufsicht. - Die Trainer hatten keine Möglichkeit, keine Ausbildung und auch keine Ausrüstung, um im Notfall retten zu können.  

Amtsgericht verurteilt zwei Fußballtrainer wegen fahrlässiger Tötung

Im Forum Trainertalk.de wurde ein Vorfall diskutiert, der durch die Medien ging. Dabei wurde deutlich wie unterschiedlich die Sichtweisen auf diese Tragödie sind. Für einige ist die Strafe angemessen, andere finden sie zu niedrig oder zu hoch. Die Eltern des Kindes haben unser tiefstes Mitgefühl und die verurteilten Trainer werden ihres Lebens nicht mehr froh. Nicht nachgedacht und die Konsequenz ist Fahrlässigkeit und die lebenslange Schuld am Tod eines Kindes.

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Badeausflug zum Baggersee

Es war ein heißer Tag im August 2011 und zwei 42 und 45 Jahre alte Fußballtrainer entschlossen sich das Training ausfallen zu lassen.

Sie liefen gemeinsam mit ihrem Team (17 Kinder, D-Jugend) zu einem nahgelegenen Baggersee, um den Kindern eine Erfrischung und Spaß zu gönnen.

Vor Gericht erklärten sie, dass jedes Kind gefragt wurde ob es schwimmen kann und kein Kind hat dies verneint. Den Kindern wurde, so die Aussagen der Trainer, freigestellt ob sie ins Wasser gehen wollen oder nicht. Einige von ihnen blieben am Ufer, währen die Trainer sich mit den anderen im Wasser vergnügten.

Plötzlich sah ein Kind am Ufer, wie ein 12-jähriger im Wasser am Uferrand die Arme in die Luft warf. Nachdem er unterging und wieder nach oben kann, dachte das Kind an einen üblen Spaß. Als er dann ein zweites Mal unterging und nicht wieder hochkam, alarmierte das Kind seine Trainer, die sich im Wasser befanden. Gemeinsam mit einem Badegast suchten sie nach dem Kind ... vergebens. Eine Stunde später wurde der Junge von einem Rettungstaucher gefunden. Das Leben des Kindes konnte nicht mehr gerettet werden. Wie sich später herausstellte, konnte der Junge nicht schwimmen und hatte am steil abfallenden Ufer den Halt verloren.

Eine Tragödie und wir sollten daraus lernen. Denn was zunächst nach einem Badeunfall aussieht, hat das Amtsgericht in Achern (Ortenaukreis) im November 2012 völlig anders beurteilt. Das Gericht verurteilte beide Trainer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.400 bzw. 7.000 Euro. Mit dem Strafmaß ging das Gericht über das beantragte der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anwälte der Trainer kündigten an, in die Berufung gehen zu wollen.

Aus der Urteilsbegründung und plötzlich bekommt man eine ganz andere Sichtweise:
- Der Baggersee gehört zu einem Betriebsgelände, ist an zwei Seiten eingezäunt und das Betreten des Geländes und das Baden sind verboten. Das Verbot war mindestens einem Trainer bekannt. Er argumentierte, dass dort trotzdem viel gebadet wird und er in seiner Kindheit schon oft am Baggersee war.
- Das Baden erfolgte ohne Einverständniserklärung und ohne Wissen der Eltern.
- Die Trainer haben die Kinder am Ufer alleine gelassen, ohne weitere Aufsicht.
- Die Trainer hatten keine Möglichkeit, keine Ausbildung und auch keine Ausrüstung, um im Notfall retten zu können.

Der Fußballtrainer und der gesunde Menschenverstand

Das Übungsleiter ständig mit einem Bein im Gefängnis stehen ist bekannt. Schnell werden Aufsichtspflichten und die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen nicht beachtet, oft unbewusst, aber auch fahrlässig. Das geltende Recht sorgt auch nicht gerade für Sicherheit und wer kennt sich schon genau aus mit Sorgfaltsplichten oder hat sich darüber informiert?

Viele Dinge steuert der Fußballtrainer deshalb mit dem gesunden Menschenverstand, aber der fängt bei jedem Trainer woanders an. Es gibt die, die kein Kind weglassen, bevor die Eltern es abholen und dann gibt es die, die Kinder nicht angeschnallt im Auto mitnehmen, weil sie es selbst nicht machen.

Gefahren lauern überall, klare Regeln helfen

Vor gut einem Jahr schrieb uns "Norbert aus Österreich" in den Blog die Geschichte eines Mädchens, das von einem nicht gesicherten Tor schwer verletzt wurde. Hat jemand daraus gelernt? Egal ob 2009, 2010, 2011 oder 2012, wer googelt findet in jedem Jahr mindestens einen Bericht über ein Kind das von einem Tor verletzt oder gar getötet worden ist. Nehmen wir das mal als Beispiel, denn nicht überall ist es möglich Tore zu sichern, weil schlichtweg die Verankerungen nicht vorhanden sind. Wie reagiere ich jetzt als Trainer, darf ich die Tore nutzen? Meistens passiert nichts aber wenn doch, dann ist das Spielen ohne Sicherung fahrlässig und strafwürdig.

Noch größere Gefahren lauern bei Mannschaftsausflügen. Hast du an alles gedacht, bist du rundum abgesichert? Niemand kann das sein, denn der Teufel steckt im Detail. Eine Gruppe von Kindern ständig unter Kontrolle zu haben geht nicht und deshalb besteht immer das Risiko, die Aufsichtspflicht nicht einhalten zu können. Wie hoch dieses Risiko ist, bestimmt jeder für sich und steuert es - wie bereits erwähnt - mit dem gesunden Menschenverstand.

Hier kleine und einfache Möglichkeiten zur Risikobegrenzung, aber längst nicht abschließend. Erstelle klare Mannschaftsregeln an die sich jeder zu halten hat. Spreche deutlich an, was erlaubt ist und was nicht. Informiere auch die Eltern über den Beginn und das Ende deiner Aufsichtspflicht bei Training und Spiel, Informationen dazu sollte dein Verein bereithalten. Bei anderen Veranstaltungen hole dir schriftlich die Einverständniserklärung der Eltern für die Teilnahme ......

Quellen: SWR | Nachrichten.de | Badische-Zeitung.de

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