Sportsenator fordert polizeiliches Führungszeugnis für Fußballtrainer

Eltern erhoffen sich durch das Zeugnis mehr Sicherheit

Um Kinder zu schützen, fordert jetzt der Bremer Sportsenator Ulrich Mäurer, die Vereine sollen sich von ihren Übungsleiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen. Die Vereine hingegen sind nicht bereit, die entstehenden Kosten dafür zu tragen.

Eltern erhoffen sich durch das Zeugnis mehr Sicherheit

Oft suchen Sexualstraftäter die Nähe von Kindern und nirgendwo findet man leichter Kontakt zu vielen Kindern, als auf Spielplätzen, in Kindergärten, an Schulen und in Sportvereinen.

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Um Kinder zu schützen, fordert jetzt der Bremer Sportsenator Ulrich Mäurer, die Vereine sollen sich von ihren Übungsleiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen.

Die Vereine hingegen sind nicht bereit, die entstehenden Kosten dafür zu tragen. 15 Euro kostet ein Führungszeugnis, in Bremen gibt es allein ca. 4.000 Übungsleiter und mindestens nochmal die gleiche Anzahl an Betreuern.

Der liebevolle Zuneigung zu einem Kind ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr

Dem einzelnen Trainer könnte das mehr Sicherheit geben, denn leider sind wir schon längst dort angekommen, dass viele Übungsleiter unsicher sind, ob sie Kinder noch in den Arm nehmen können, ohne dabei in einen schlimmen Verdacht zu kommen.

Liebevolle Zuneigung zu einem Kind ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr und, wer sich ehrenamtlich um kleine Kinder kümmert, nicht verheiratet ist, oder selbst keine Kinder hat, kommt mal eben schnell in den Verdacht, bei dem kann doch etwas nicht stimmen? Wer ist denn so blöd und kümmert sich ohne Bezahlung um Kinder, ohne dabei nicht vielleicht andere Interesse zu verfolgen? So schnell kann das gehen: die richtigen Personen zur richtigen Zeit, ein kleiner Streit mit den richtigen Eltern und schon kann der Fußballtrainer massive Probleme bekommen.

Der Gesetzgeber hat die Verantwortung zur Überprüfung des ehrenamtlichen Personals an die Vereine abgegeben

Wir wollen den Teufel aber nicht an die Wand malen, denn Fälle solcher Verleumdungen sind selten, aber sie kommen vor. Ein erweitertes Führungszeugnis könnte dem Trainer mehr Sicherheit geben, aber auch nur dann, wenn es in bestimmten Abständen immer wieder erneuert wird.

Auf der anderen Seite suchen Vereine immer Helfer und diese Maßnahme könnte eine weitere Hemmschwelle sein, welche zu finden. Die Trainer, die schon seit vielen Jahren diesen Job ausführen, sehen es sowieso nicht ein, jetzt einen entsprechenden Nachweis zu führen.

Der Aufschrei unter der Trainerschaft im Fußball ist natürlich groß, es gäbe wohl einen "Generalverdacht" gegen Betreuer von Kinderteams. Es ist aber gerade der DFB, der für den Erwerb von bestimmten Trainerlizenzen und neuerdings auch von Schiedsrichter, die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. Dazu passt dann nicht, dass jeder Kinder und Jugendliche, ohne Vorlage einen amtlichen Papieres, betreuen darf. Der DFB hat dies zwar nicht zu entscheiden, sondern die Landesverbände, aber eine entsprechende Empfehlung gibt es auch nicht.

Auszug (verkürzt) www.fuehrungs-akademie.de:

"Der Gesetzgeber hat die Verantwortung zur Überprüfung des ehrenamtlichen Personals an die Vereine abgegeben und damit an die Vorstände. Im Einzelfall wird der Verein nicht daran vorbeikommen zu überprüfen. Das unterlassen einer solchen Prüfung kann für die Vereine von unüberschaubarer Tragweite sein."

Die Diskussion ist also wieder angeschoben und darüber wurde im Soccerdrills-Trainertalk bereits kontrovers diskutiert:

Kinderschutz - Führungszeugnis

Auszüge (verkürzt) www.fuehrungs-akademie.de | Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandarbeit (PDF)| Herausgeber: Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes:

Am 1. Mai 2010 hat der Gesetzgeber die Grundlagen für das "Erweiterte Führungszeugnis" getroffen, das für Personen erteilt werden kann, die beruflich oder ehrenamtlich kinder- und jugendnah tätig sind.

Dadurch werden rechtskräftige Verurteilungen ins Register aufgenommen, die bisher nicht erfasst wurden.

Nach dem Grundgedanken des § 72a SGB VIII ist vor allem hauptamtliches Personal auf seine Eignung für die Kinder- und Jugendarbeit durch ein erweitertes Führungszeugnis zu prüfen.

Für rein ehrenamtlich Tätige ist dies aus der Vorlage nicht zwingend abzuleiten, die Entscheidung liegt beim Verein.

Für die Beantragung muss der Betroffene bei seiner Meldestelle die schriftliche Aufforderung seines Vereins, ein erweitertes Führungszeugnisses zu beantragen, vorlegen.

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