Ehrenkodex

Für Fußballtrainer

9. August 2005
Im Rahmen einer Tagung des Bundes Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL) in Frankfurt am Main hatten die anwesenden Bundesliga- und Zweitligatrainern den aus zehn Punkten bestehenden "Standesethos" offiziell verabschiedet. Das Papier war von der Ethikkommisson des BDFL in anderthalb Jahren ausgearbeitet worden und basiert auf der Grundlage der BDFL-Satzung sowie des Ehrenkodexes des Deutschen Sportbundes (DSB) von 1997.

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Ehrenkodex für Fußballtrainer
A. Präambel

Der Ehrenkodex für Fußballtrainer ist ein selbst auferlegter Kanon von Pflichten. Er stellt ein in Worte gefasstes, traditionell gewachsenes, sittlich-moralisch angestrebtes und gewissenbestimmtes Standesethos dar. Er basiert auf dem Prinzip der Verantwortung, sich für das Wohl der Sportlerinnen und Sportler einzusetzen und fordert vorbildliches Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit und gegenüber Kollegen. Er hat normen- und wertbegründete Orientierungen für das Handeln. Die anzustrebenden Erfolge sind unter Befolgung der geltenden Regeln und unter Beachtung des Fairness - Gebots zu erreichen.
Dabei gilt grundsätzlich:

Die Würde des Menschen, d.h. die Achtung vor jeder
Sportlerpersönlichkeit hat in Training und Wettkampf sowie im
Umgang miteinander immer Vorrang und oberste Priorität!

B. Ehrenkodex für Fußballtrainer

1. Der Trainer / die Trainerin respektieren die Würde der Sportlerinnen und der Sportler; diese sind unabhängig vom Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, politischer Überzeugung und wirtschaftlicher Stellung gleich zu behandeln.

2. Der Trainer / die Trainerin bemühen sich, die Anforderungen des Fußballsports in Training und Wettkampf, mit den Belastungen des sozialen Umfelds, insbesondere von Familie und Beruf, in Einklang zu bringen.

3. Der Trainer / die Trainerin bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln: · Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler die wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistungen weiter.

  • Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler bei Entscheidungen mit ein, die sie persönlich betreffen.
  • Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
  • Sie wenden gegenüber den Athleten keine Gewalt an.
  • Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit in Hinblick auf das spätere Leben.

4. Der Trainer / die Trainerin erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus

  • zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
  • zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen (u.a. der gegnerischen Mannschaft, der eigenen Mannschaft, dem Schiedsrichter, den Zuschauern und den Medien),
  • zum verantwortungsbewussten Umgang mit Sportmaterialien, Räumen, Gebäuden und der Mitwelt.

5. Das Interesse der Sportlerinnen und Sportler, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihre persönliche Entwicklung stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.

6. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin und Alkoholmissbrauch ) vorzubeugen. Sie wirken ihren negativen Einflüssen und Auswüchsen durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion entgegen.

7. Der Trainer / die Trainerin respektieren in allen Verhaltensweisen die Grundsätze des Fairplay, insbesondere beachten sie die Ordnungen des DFB, sie üben Korrektheit, Recht und Kollegialität und bemühen sich um gegenseitiges Vertrauen.

8. Der Trainer / die Trainerin unterlassen diffamierende Äußerungen über Kollegen, insbesondere im Hinblick auf Können, Arbeitsleistung und persönliche Wertschätzung.

9. Der Trainer / die Trainerin greifen nicht in ein geschütztes Arbeitsverhältnis eines Kollegen ein, d.h. solange die vertragsrechtlichen Angelegenheiten eines Kollegen nicht ordnungsgemäß mit dem Verein geklärt sind, beginnt und übernimmt kein Trainerkollege die neue Tätigkeit.

10. Der Trainer / die Trainerin bemühen sich um eine hohe Allgemeinbildung und kommen ständig ihrer Fortbildungspflicht nach.

Sanktionen

Jede Verletzung des Ehrenkodex kann zur Sanktionierung der betreffenden Person führen. Der BDFL informiert bei erkennbaren Verstößen den DFB und die Organe beider Bünde legen in einem Rechtsverfahren zulässige Maßnahmen fest: Missbilligung, Verwarnung, Verweis, Geldstrafe, Aufenthaltsverbot, Sperre (Suspendierung, befristet/unbefristet), Lizenzentzug.

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Uwe Bluhm

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